An der Stüveschule gibt es derzeit folgende Fachkonferenzen und Arbeitsgruppen:
Sprachen
Fachkonferenz Deutsch
Fachkonferenz Englisch
Fachkonferenz Mathematik
Fachkonferenz Sachunterricht
Fachkonferenz Sport/ Schwimmen
Fachkonferenz religiöse Erziehung
Fachkonferenz Musik
Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetz
§ 35
Teilkonferenzen
(1) 1Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen ein. 2Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien (§ 122 Abs. 1 und 2) sowie die Einführung von Schulbüchern. 3Bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich den fachlichen Bereich einer Fachkonferenz betreffen, entscheidet die Gesamtkonferenz, welche Konferenz für die Angelegenheiten zuständig ist.
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(3) 1Die Gesamtkonferenz kann für weitere organisatorische Bereiche, insbesondere für Jahrgänge und Schulstufen, zusätzliche Teilkonferenzen einrichten. 2Diese entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen Bereich betreffen, sofern die Gesamtkonferenz sie ihnen übertragen hat.
(4) Teilkonferenzen können ihren Vorsitzenden mit deren Einverständnis bestimmte Aufgaben ihrer Zuständigkeitsbereiche zur selbständigen Erledigung übertragen.
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