Die Gesamtkonferenz ist das größte Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an der Gesamtkonferenz teil. Der Schulelternrat entsendet gewählte Mitglieder in die Gesamtkonferenz. Außerdem sind die Kooperationspartner „VPAK“ und „Hort Freunde“ assoziierte Mitglieder.
Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetz
§ 34
Gesamtkonferenz
(1) In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.
(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über
das Schulprogramm,
die Schulordnung,
die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
Grundsätze für
a)Leistungsbewertung und Beurteilung und
b)Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.